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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Örtliche Bekanntmachung gemäß § 16 g Abs. 6 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zur Gemeinde-/Kreis- und Amtsordnung (GKAVO) für die Durchführung des Bürgerentscheides in der Gemeinde Tielenhemme am 26. Februar 2023

Standpunkte und Begründungen des Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens:

Neuer Bürgerentscheid Photovoltaik Freiflächen

Liebe Tielenhemmer,

nachdem das Ergebnis beim letzten Bürgerentscheid mit 59:58 sehr knapp ausgegangen ist zeigt das doch, dass unser Dorf, was Photovoltaik Freiflächen angeht, eine gespaltene Meinung hat und eine erneute Abstimmung notwendig erscheint, da die Gemeindevertretung es offensichtlich auch nicht für nötig hält, gerade deshalb, den geplanten Beschluss noch einmal zu überdenken. Es geht nämlich nicht nur um die Frage, ob wir eine Fläche

in unberührter Natur mit hunderten PV-Modulen „vollgestopft“ haben möchten, sondern auch um die Frage, ob wir wirklich unser schönes Tielenhemme an einen Großinvestor verkaufen wollen.

Es wurden bereits im ersten Bürgerentscheid viele Argumente aufgeführt, die ich aber noch gern weiter ergänzen möchte:

Nach meinem Verständnis lassen sich tatsächlich derzeit PV-Freiflächenvorhaben in dem Gebiet der Gemeinde Tielenhemme nicht realisieren. Der Landesentwicklungsplan weist hier einen Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft aus, der einer Realisierung entgegensteht: https://www.schleswig-holstein.de/mm/downloads/MILIG/LEP/Hauptkarte_LEP-SH_2021_C%29.pdf

Es ist nicht so ganz nachvollziehbar, warum sich die Gemeindevertretung über diesen Landesentwicklungsplan hinwegsetzen möchte.

Unabhängig davon sprechen folgende Argumente gegen das geplante Projekt:

Flächenverbrauch:

Versiegelung von einem Großteil, wenn nicht sogar der ganzen geplanten Fläche. Es werden nicht nur Umspannwerke mit Speichercontainern, Pfosten, Zufahrts- und Wartungswegen versiegelt, sondern auch die Fläche auf der die Solarpanels stehe, denn sonst würden diese unweigerlich versinken. Bisher ist auch noch unklar, wo die Energiespeicher mit Umspannwerk stehen werden. Bodenversiegelung durch Betriebswege zu den beiden Standorten, Gebäude und Fundamente für PV-Wechselrichter, Überdeckung von Boden (Beschattung, Veränderung Bodenwasserhaushalt, Erosion)

Fläche mit sehr guter Bodenbonität wird die landwirtschaftliche Nutzfläche entzogen. Zuerst könnten vielmehr Dachflächen von Bewohnern bebaut werden, was sich mit Gründung einer genossenschaftlichen Bürgergemeinschaft sehr gut realisieren lässt und der Ertrag käme damit allen Zugute.

Lebens- und Wohnqualität:

Mega Solarpark: Insgesamt 700.000 m² der Tielenhemmer Flur wird mit Hunderten schwarzer PV-Modulen bis zu 3 m-Pfostenhöhe zugestellt

Insgesamt zu groß

Einschränkung der urbanen Wohnqualität

Verschandelung von landschaftsprägendem Charakter in 200 m-Sichtweite in Tielenhemme auf den gut sichtbaren Flächen mit den Landwirtschafts-, Spazier- und Wanderwegen.

Projektwirkung: Einzäunung von 700.000 m² Fläche (Flächenentzug,Zerschneidung/ Barriere Wirkung der Lebensräume), Wärmeabgabe (Aufheizen der Module) und Licht (Reflexion, Spiegelung, Polarisation, optische Störung)

Gravierende Auswirkung auf unsere Wohn- und Bewegungsqualität - eine zuvor offene Landschaft wird mit Flächenverbrauch zur schwarzen PV-lndustrie-Landschaftsfläche

Wertverlust unseres Eigentums. Bei Anlagen dieser gigantischen Größe, so auch die „Eigentümergemeinschaft Haus und Grund” können Verluste von bis zu 10 - 20% und mehr realistische Folgen vergleichbarer Großprojekte in Ortsnähe sein - einige, die ihr Objekt als Altersvorsorge betrachten, fürchten nun um ihre finanziellen Rücklagen im Alter.

Wir leben hier auch wegen der wunderbaren Natur und Landschaft mit vielen Landwirtschafts- und Wanderwegen. Tielenhemme ist eine kleine Naturoase; in der bisherigen Planung verschandelt durch riesige schwarze PV-Flächen auf 700.000 m² Fläche

Unsere schöne Landschaft und die letzten Hecken und Wäldchen werden von schwarzen Flächen ersetzt, gut sichtbar auf Spazier- und Wanderwegen von Tielenhemme

Einzäunung:

Einzäunung von 700.000 m² (das sind rund 3,3 Kilometer Zaun) Freifläche mit Barriere Wirkung für Mensch und Tier und hat den Charakter einer „Hochsicherheitszone” oder „Gefängnis“. Das entspricht etwa dem Weg von der Bauerschänke bis hin zum Eiderdeich Reese. Oder anders, ein gutes Drittel des Dorfes könnte man damit einzäunen.

Eine zuvor offene Landschaft kann von verschiedenen Tierarten nicht mehr durchquert werden

Beeinträchtigung der Wohn- bzw. Erholungsqualität, sowie Zugänglichkeit, insbesondere im Umfeld von unseren Häuser-Siedlungen.

Stromtrasse:

Bau einer neuen Stromleitung mit großem Umspannwerk zur Einspeisung der Leistung

Planung und Wegführung sind unklar

Trasse darf auf keinen Fall durch den Ort führen: sehr hohe Strahlungsbelastung

Lärmbelästigung:

Speicher- und Umspannwerke, sowie Kompaktstationen in Container-Größe haben auch das Risiko einer dauerhaften Lärmbelästigung durch Gebläse- und Ventilatoren. Mögliche Lärmquellen bei Photovoltaikanlagen sind der Wechselrichter und der Transformator - für größere Anlagen empfiehlt es sich, ein Schallgutachten zu erstellen.

Die Batteriespeicher müssen mit Ventilatoren gekühlt werden, die Tag und Nacht laufen und ein ewiges Hintergrundgeräusch sind. Man kann dies gut hören und ein Gefühl für diese Geisterstadt bekommen, wenn man sich einmal selbst neben einen Solarpark stellt. Selbst bei ca. 250 m Entfernung ist dieses Geräusch, ähnlich einem Tinnitus, zu hören.

Anlagen im Wohnbereich können Menschen mit gutem Gehör die meist sehr hohen Töne in unmittelbarer Nähe des Wechselrichters wahrnehmen und lösen grundsätzlich Schädigungen aus.

Baulärm, Erschütterungen (Baumaschinen, Rammen/Ramm-Pfähle mit PV-Modulen - Höhe: ca. 3 Meter), stoffliche Emissionen (Schadstoffeintrag, Staubemissionen)

Bauzeit:

Für die Anwohner und Bürger von Tielenhemme bedeutet dies mindestens 1 - 2 Jahre Bauzeit mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durch Bau- und Logistik-LKWs, plus einer unbekannten Bauzeit für die Stromtrasse durch Tielenhemme, inkl. Umspannwerk.

Erhöhtes Verkehrsaufkommen am Eiderdeich und Schüttingdeich führt zu einer massiven Unfallgefahr für unsere Kinder und Älteren

Unterhalt:

-

Ca. 5 - 10 % der PV-Module pro Jahr werden nach einer Anlaufzeit ausgetauscht, d. h. Hunderte PV-Module, die auch auf den Freiflächen zwischengelagert werden müssen

-

Die PV-Module müssen auch regelmäßig ausgetauscht werden, und sind somit eine ewige Baustelle.

-

Wie sehen diese geplanten Freiflächen mit dunklen PV-Modulen auf Hunderten von Rammpfosten in den nächsten 30 - 40 Jahre aus???

Finanzierung:

Die Firma Sun Farming GmbH, an die unsere Tielenhemme „verschachert“ werden soll, ist Bestandteil einer Unternehmensgruppe, die insgesamt aus 7 Firmen besteht. Wesentlicher, operativer Kern der Unternehmensgruppe sind die Gesellschafter Peter Schrum und Martin Tauschke. Der Sitz aller Gesellschaften ist in 15537 Erkner mit einem Gewerbesteuerhebesatz, der zur Berechnung der abzuführenden Gewerbesteuer an die Gemeinde dient, von gerade einmal 300 % (Tielenhemme 340 %). Bei einem Jahresgewinn 2020 von € 1.026.019,67 und einem Aktiva von € 33.871.741,46 kann sich jeder denken, warum diese Firmen genau dort ihren Sitz haben. Auf deren Verknüpfungen nach Polen, Türkei, Rumänien und Großbritannien möchte ich erst gar nicht weiter eingehen.

Es ist deshalb ein völlig naiver Irrglaube, das die Firma Sunfarming GmbH auch nur einen Cent Gewerbesteuer in unserer Gemeinde lassen wird, wenn sie 40 % sparen kann.

Angenommen, die Firma erwirtschaftet einen Gewinn von € 100.000,-- in Tielenhemme, so beträgt die Gewerbesteuer gerade einmal € 11.900,--. Was die Versprochene, an EEG § 6 angelehnte Abgabe, von bis zu € 140.000,-- für die Gemeinde betrifft, so habe ich nicht nur Zweifel an der Höhe, sondern auch an der zukünftigen Existenz der EEG im Hinblick auf die jetzige Entwicklung auf dem Strommarkt. Die Gewinner bei diesem Projekt sind und bleiben die Landeigner und die Sunfarming GmbH - nicht unser Dorf.

Aber selbst, wenn Erträge bei dem geplanten Projekt in die Tielenhemmer Gemeindekasse fließen sollten, so erhalten die Bewohner nicht individuell jeden Monat € 600,-- oder überhaupt irgendeine Summe, geschweige denn 1.000 KW kostenlosen Strom im Jahr oder kostenlose Unterstützung in der Altenpflege, wie von jemanden in diesem Ort aus offensichtlichem Eigeninteresse gern behauptet wird. Leider wurde mir das während der Unterschriftensammlung mehrfach zugetragen.

Ohne Frage brauchen wir neue Energien, aber mit Blick darauf, dass wir uns vielleicht bald den Strom nicht mehr leisten können, könnten wir als Dorf gemeinschaftlich die Initiative ergreifen und uns Gedanken über die Stromversorgung mit Alternativprojekten (Bürgerenergiegenossenschaft) für alle machen und nicht unser schönes Tielenhemme an das nächstbeste, nicht nachvollziehbare Erträge versprechende Unternehmen verschachern.

Ich wünsche uns allen von ganzem Herzen, das wir unserem Dorf treu bleiben.

Mit freundlichem Grüßen

Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung:

Die Gemeinde Tielenhemme hat sich in mehreren öffentlichen Informationsabenden von drei unterschiedlichen Investoren die mögliche Umsetzung und deren Prozess von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erläutern lassen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.10.2021 wurde sich grundsätzlich für eine Umsetzung einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Bruttofläche von ca. 70 ha ausgesprochen. Dieser Grundsatzbeschluss wurde in der darauffolgenden Sitzung am 25.11.2021 um die folgenden Eckpunkte bzw. Leitplanken für Investoren konkretisiert:

a)

Das Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 1.270 ha. Maximal dürfen auf einer Fläche von 8 % der Gemeindefläche (= 101 ha) PV-FFA umgesetzt werden. Weiterhin werden diese 101 ha. auf max. 2 zusammenhängende Areale begrenzt. Die Fläche ist auf die Region der sog. „reinen Weißflächen“ aus der erstellten Potenzialstudie für Solar-Freiflächenanlagen vom 21.07.2021 begrenzt.

b)

Es ist zu berücksichtigen, dass das Niederwild nicht durch eine PV-FFA beeinträchtigt wird. Maßnahmen hierzu sind mit der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. des nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlichen Umweltberichtes im Bauleitplanverfahren festzulegen. Da das Grünland vielfältig mit Gräben und Vorflutern durchzogen ist und diese zur Sicherstellung der Entwässerung auch weiterhin zu unterhalten sind, sind die freizuhaltenden Räumstreifen auch als sog. Wegekorridore für die heimische Tierwelt weiter zu entwickeln.

c)

Die Fläche der PV-FFA ist aus Gründen des Sichtschutzes vollständig mit einheimischen Gehölzen zu umpflanzen.

d)

Von der Wohnbebauung ist ein Mindestabstand von 500 m einzuhalten. Mit schriftlicher Zustimmung der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers darf dieser Mindestabstand auch unterschritten werden.

e)

Alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde - soweit auch praktisch möglich - zu realisieren.

f)

Es dürfen nur PV-FFA mit einer max. Aufbauhöhe von 3,5 m umgesetzt werden.

g)

Vorhabenträger verpflichten sich freiwillig die vom Bundesverband Neuer Energiewirtschaft e. V. (bne) in der jeweils aktuellen Fassung zusammengestellten Empfehlungen bei ihrem Vorhaben umzusetzen. Auch werden die vom Land Schleswig-Holstein erarbeiteten „Grundsätze zur Planung großflächiger Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ beachtet, auch wenn sie nur im Entwurf vorliegen. Beide Verpflichtungen beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Bauleitplanung. Neu hinzukommende Empfehlungen sind nur zu berücksichtigen, wenn dadurch das Bauleitplanverfahren nicht gravierend verzögert wird.

h)

Die in Anspruch genommene Fläche der PV-FFA ist nach guter fachlicher Praxis zu unterhalten und regelmäßig zu pflegen. Eine Beweidung soll mit Schafen und / oder Geflügel erfolgen.

i)

Die Anbindung an das öffentliche Stromnetz erfolgt nur über Erdkabel.

j)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich für beim Bau und Betrieb auftretende Flur - und Wegeschäden zu haften. Hierfür ist eine Bürgschaft in notwendiger Höhe zu hinterlegen. Vor Aufnahme der Bautätigkeit werden die in Anspruch zu nehmenden Gemeindestraßen und Wege einvernehmlich festgelegt und ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt.

k)

Die für PV-FFA eingeleiteten Bauleitplanverfahren dienen ausschließlich dem Zweck, diese Vorhaben zu realisieren. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger die Gemeinde Tielenhemme von sämtlichen Verfahrenskosten freizuhalten. Hierzu zählen u. a. auch die Verwaltungskosten des Amtes KLG Eider, die auf die Gemeinde Tielenhemme anteilig entfallenen Kosten der erstellten Potenzialstudie für Solarfreiflächenanlagen und - soweit erforderlich - Gutachterkosten und Kosten für notwendige Rechtsberatungen. Hierüber ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu treffen, die zum Zeitpunkt der Fassung eines notwendigen Aufstellungsbeschlusses vorzuliegen hat. Hierüber hat der Vorhabenträger eine Vertragserfüllungsbürgschaft der Gemeinde beizubringen.

l)

Der Vorhabenträger verpflichtet sich vor Baubeginn zu einer transparenten Planung bezüglich der zu realisierenden Anlage, Kabeltrassen, Nutzung der Zufahrtswege, Materialtransporte sowie des Bauzeitenplans und diese der Gemeindevertretung vorzustellen.

m)

Für den Rückbau und Entsorgung der Anlage nach Ablauf der Nutzungsdauer ist eine kontinuierliche Kapitalrückstellung vertraglich sicherzustellen und der Gemeinde jährlich zu belegen. Damit verbunden ist die uneingeschränkte Wiederherstellung zu einer landwirtschaftlich nutzbaren Fläche.

n)

Gemäß § 6 EEG ist zwischen Vorhabenträger und Gemeinde eine Vergütungsvereinbarung von 0,2 ct/kWh möglich. Es wird erwartet, dass der Vorhabenträger der Gemeinde ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Weiterhin wird erwartet, dass dieses Angebot einen Passus enthält, dass bei zukünftig (erhöhender) Anpassung des Vergütungssatzes im EEG diese Regelung automatisch mit Inkrafttreten des EEG gezahlt wird und eine entsprechende Regelung in die noch zu schließende Vergütungsvereinbarung mit aufgenommen werden wird. Diese Vergütungsvereinbarung wird erst nach Satzungsbeschluss zum B - Plan unterzeichnet.

o)

Die Gemeinde wünscht für ihre Einwohnerinnen und Einwohner eine finanzielle Beteiligung an der geplanten Investition.

p)

Über sonstigen zusätzlichen Vertragsausgestaltungen befindet die Gemeindevertretung durch einen separaten Beschluss, der vor oder zeitgleich mit dem erforderlichem Aufstellungsbeschluss für die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu treffen ist.

q)

Dem potentiellen Investor sind die vorgenannten Kriterien mitzuteilen. Alsdann sind die weiteren Verfahrensschritte mit ihm zu erörtern.

Folgender Abwägungsprozess lag der Entscheidung der Gemeinde zugrunde:

A)

Vorteile:

1.

Die Gemeinde hat die absolute Planungshoheit. Wichtige Gesichtspunkte aus gemeindlicher Sicht spiegeln sich in der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 „erweiterter Grundsatzbeschluss für Photovoltaik-Freiflächenanalgen“ der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.11.2021 wieder.

2.

Neben der Gewerbesteuer können größere Einnahmen aus der noch abzuschließenden Vereinbarung mit dem Anlagenbetreiber gem. § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz von 0,2 ct pro Kilowattstunden für tatsächlich eingespeiste Strommengen generiert werden.

3.

Bürger können sich über Darlehen an der Investition beteiligen.

4.

Die Gemeinde unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung regionaler Energiegewinnung.

5.

Die Gemeinde würde deutlich mehr Strom produzieren, als sie selbst verbraucht. Sie ist damit klimaneutral und leistet einen Betrag gegen den Klimawandel.

B)

Nachteile:

1.

Das Landschaftsbild wird sich verändern, da rd. 70 ha des Gemeindegebietes für das Projekt „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ beansprucht werden.

2.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird sich um diese rd. 70 ha. verringern.

3.

Die Fläche der Photovoltaik-Module wird eingezäunt und ist somit für größere Wildarten nicht mehr betretbar.

4.

Die Fläche, die bejagt werden darf, wird sich verringern. Der Jagdgenossenschaft gehen Pachteinnahmen verloren.

C)

Chancen:

1.

Die neben der Gewerbesteuer neu der Gemeinde zufließenden Finanzmittel können für gemeindliche Projekte verwendet werden. Auch die Gründung einer Stiftung wäre denkbar, so dass entsprechend des Stiftungszwecks Mittel ausgeschüttet werden können.

2.

Die Fläche der eingezäunten Photovoltaik-Module können Schafhaltern aus der Gemeinde / der Region zur Beweidung angeboten werden. Sie erhalten hierfür Erlöse.

3.

Die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage kann dazu führen, dass die sog. EEG-Umlage und damit auch der Strompreis für alle sinkt.

4.

Während Windenergieanlagen derzeit eine wirtschaftliche Lebensdauer von 20 Jahre +/- 10 Jahre haben, kann eine Photovoltaik-Freiflächenanlage wirtschaftlich wesentlich länger betrieben werden.

5.

Es wird kein wertvolles Ackerland aus der Nutzung genommen.

D)

Risiken:

1.

Die Bundesregierung setzt verstärkt auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Hapert es an der regionalen Umsetzung und stünde damit die Zielsetzung in Gefahr, könnte - ähnlich wie bei den Windenergieanlagen - die örtliche Planungs- und Entscheidungshoheit durch landesweite Ausweisung von „Sonnenenergieflächen“ eingeschränkt werden.

2.

Damit einhergehend wäre auch eine finanzielle Vergütung für die Gemeinde gefährdet.

3.

Eine Rückbauverpflichtung wird lediglich über die abgeschlossenen (zivilrechtlichen) Pachtverträge mit den Landeigentümern geregelt. Wünschenswert wäre, vertraglich die Hinterlegung einer Rückbaubürgschaft aufzunehmen.

Hennstedt, den 17.01.2023

Der Gemeindeabstimmungsleiter

Im Auftrag

Florian Gude