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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes KLG Eider für die Gemeinde Pahlen

Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.12.2024 beschlossenen Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen (Solarpark Pahlen II) für das Gebiet "Teilbereich 1 - nördlich der Hauptstraße (L 172), südwestlich der Bebauung Westerende und südlich der Straße Krogstelle" und "Teilbereich 2 - nordwestlich der Hauptstraße (L 172) und südwestlich der Teichanlage Angelhof Thode" mit Bescheid vom 07.01.2025 2024, Az.: IV 5210 - 84668/2024 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.Alle Interessierten können die 12. Änderung des F-Planes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.amt-eider.de“.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Hennstedt, 08.01.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider - Nr. 2 am 24.01.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider unter Amt KLG Eider - amtliche Bekanntmachungen