Die Gemeindevertreterin Beate Albertz hat Ihren Sitz in der Gemeindevertretung Hennstedt infolge des Wegfalls einer Wählbarkeitsvoraussetzung mit Wirkung vom 08.12.2025 verloren.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Hennstedt stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Thekla Range, Kinderkrankenschwester,
wohnhaft in 25779 Hennstedt,
lfd. Nr. 11 des Listenvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) vom 16. Februar 2023 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Hennstedt kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 08.01.2026