Aufgrund des § 18 der Amtsordnung und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 18.09.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | |
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | gegenüber bisher EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
| 1. | im Ergebnisplan der |
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| Gesamtbetrag der Erträge | 761.500 | 0 | 11.124.700 | 11.886.200 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.216.100 | 0 | 11.153.300 | 12.369.400 |
| Jahresfehlbetrag | 454.600 | 0 | 28.600 | 483.200 |
| 2. | im Finanzplan der |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 717.600 | 0 | 10.769.000 | 11.486.600 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.117.800 | 0 | 10.302.600 | 11.420.400 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 136.500 | 0 | 631.000 | 767.500 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit | 682.600 | 0 | 1.633.500 | 2.316.100 |
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen — von bisher 350.000 EUR auf nunmehr 0 EUR
Hennstedt, den 25.09.2023
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jede/r kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 25.09.2023