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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

NATO-Flugplatz Schleswig – Anpassung der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen

Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln hat für das o.g. Verfahren das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr (APV), Hopfenstraße 29 in 24103 Kiel gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17,18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 73 Abs. 3, 3 a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 UVPG.

Die vorliegende Planung umfasst verschiedene Anpassungen der Infrastruktur für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen des Typs Eurodrohne sowie von Luftfahrzeugen des Typs Global 6000. Zudem sind weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung des bestehenden Rollkonzeptes des Flugplatzes geplant sowie die Einrüstung eines Instrumentenlandesystems der Kategorie I (CAT I) für die Anflugrichtung 23 vorgesehen.

Der vorliegende Plan enthält:

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Anlage 1.1: Technischer Erläuterungsbericht

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Anlage 1.2: Planunterlagen

Plan 1.01 Übersichtlageplan (Maßstab 1:5.000)

Plan 1.02 Detailplan Maßnahmen Nr. 1 (Wendeschleife West), Nr. 6(Rollweg zwischen Kopf 05 und 07) und Nr. 8 (FanganlageWest) (Maßstab 1:1.000)

Plan 1.03 Detailplan Maßnahme Nr. 1 (Wendeschleife Ost) (Maßstab 1:1.000)

Plan 1.04 Detailplan Maßnahmen Nr. 2 (Anpassung Z-Line) und Nr. 3 (Abstell- / Wartungshallen westlich Z-Line) (Maßstab 1:1.000)

Plan 1.05 Detailplan Maßnahmen Nr. 4 und Nr. 5 (Abstellhallen mit Vorfeldern nördlich Z-Line) (Maßstab 1:1.000)

Plan 1.06 Detailplan Maßnahmen Nr. 7 (Verlegung Rollweg Nord), Nr. 8 (Fanganlage Ost) und Nr. 9 (Gleitwegsender ILS 23) (Maßstab 1:1.000)

Plan 1.07 Detailplan Maßnahmen Nr. 9 (Landekurssender ILS 23) und Nr. 10 (Verlegung Außenzaun für Aufstell- / Betriebsfläche SATCOM)

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Anlage 2: Bericht zur Erstellung der Datenerfassungssysteme

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Anlage 3: Flug- und Bodenlärmgutachten

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Anlage 4: Gutachterliche Stellungnahme zu Lärmauswirkungen durch Triebwerks-testläufe auf dem Außenbremsplatz

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Anlage 5: Luftschadstoffgutachten

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Anlage 6: Erläuterungen und Darstellung der prognostizierten Kohlendioxid-Emissionen

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Anlage 7: Landschaftspflegerischer Begleitplan

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Anlage 8: Entwicklungskonzept für Ausgleichsflächen

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Anlage 9: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

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Anlage 10: Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie

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Anlage 11: UVP-Bericht

Die Planunterlagen werden in der Zeit

vom 16. Oktober 2023 bis einschließlich 15. November 2023

bei den folgenden Städten und Ämtern ausgelegt und können zu den dort genannten Öffnungszeiten eingesehen werden:

Die Planungsinhalte können im genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de/ und dort unter dem Vorhaben „Flughafen – NATO Flugplatz Schleswig“ sowie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.uvp-portal.de (Alle Bundesvorhaben) eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich unter Angabe seiner Belange und das Maß seiner Beeinträchtigung zu der Planung äußern. Die Äußerungen können ab Beginn der Auslegung innerhalb einer Frist bis einen Monat nach Ende der Auslegung, d.h. bis zum 15. Dezember 2023, beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr, Hopfenstraße 29 in 24103 Kiel oder einer der oben genannten Auslegungsstellen schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die beantragte Genehmigung einzulegen.

Vor dem 16. Oktober 2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Die Äußerungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen nach Erhalt der Einwendung werden nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs.4 Satz 1 UVPG).

Eine Erörterung etwaiger Äußerungen oder Stellungnahmen entfällt gem. § 6 Abs. 7 LuftVG.

Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen/Stellungnahmen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das Luftfahrtamt der Bundeswehr (Genehmigungsbehörde).

Kiel, den 21.09.2023

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,
Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
- Amt für Planfeststellung Verkehr -
- Anhörungsbehörde –
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel
gez.: Behrens