Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindeversammlung der Gemeinde Hövede in der Sitzung am 21.09.2023 gebilligten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hövede für das Gebiet "südlich der Straße Breiterberg im Anschluss an die vorhandene Bebauung“ und die Begründung erfolgt vom
16.10.2023 bis 17.11.2023
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
| (1) | Umweltbericht als Teil der Begründung, |
| (2) | die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild,
Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende relevante umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörde sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | Zur Feststellung, dass zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale bestehen, |
| • | Zum Hinweis auf § 15 DSchG und zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes, | |
| AG-29 | • | Zu dem Verweis hinsichtlich des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) und§ 2a (2) BauGB, |
| • | Zum Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt, | |
| Kreis Dithmarschen-Untere Naturschutzbehörde | • | Zur Grünlandfläche / zum Acker sowie der Entwicklungshistorie, |
| • | Zur Festsetzung der Bauzeitenregelungen für Gehölzfreibrüter, | |
| • | Zur Beseitigung und Entwidmung der Knicks mit dem Hinweis einer erforderlichen gesonderten Antragsstellung an die UNB, |
| • | Zur derzeit fehlenden Vereinbarung zur Übernahme der benötigten Ökopunkte. |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 22.09.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 20 des Amtes KLG Eider am 06.10.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen