Die Regelung für den Fußgänger- und Radverkehr in der Heider Straße in der Gemeinde Tellingstedt ist zwar nicht neu, jedoch bestehen bei dem einen oder anderen Mitbürger vielleicht noch Unsicherheiten, wer wo fahren/gehen darf.
Aus diesem Grund ist die offizielle Regelung hier noch einmal zusammengefasst:
Fußgänger in beide Richtungen haben den Geh- und Radweg zu nutzen.
Radfahrer, die von der Bundesstraße Richtung Ortsmitte fahren, haben auf dem Geh- und Radweg zu fahren.
Radfahrer, die aus dem Ort Richtung Bundesstraße fahren sollen den Radfahrstreifen auf der Straße nutzen.