Die Gemeinde Dörpling beabsichtigt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „angrenzend an die Bebauung Mühlenweg 12 und Mühlenweg 13, nördlich der Heider Straße (K 45)" Ziel der Planung ist die Ausweisung von einem „Allgemeinen Wohngebiet“
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Dörpling lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Dienstag, den 14. Oktober 2025 um 19.00 Uhr,
in die Gaststätte „Bauernschänke“
in 25794 Tielenhemme, Schüttingdeich 1,
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Dörpling allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich zu einem späteren Zeitpunkt das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 08.08.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 20 am 02.10.2025 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen