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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Linden

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Linden für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.09.2025 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher

12,24

auf

11,65

Hennstedt, den 16.09.2025

gez. Karl-Heinz Popp
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 17.09.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Donnerstag, den 02.10.2025