Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 01.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 12 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wrohm für das Gebiet „nördlich der Bundesstraße 203, westlich des Nordheider Weges im nordwestlichen Randbereich des Gemeindegebietes“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 06.10.2025 bis 10.11.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de.
| • | Landschaftsplan der Gemeinde Wrohm |
| • | Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Biogasanlage und Photovoltaikfreiflächenanlage“ als gesonderter Teil der Begründung (Teil II) |
| • | Fachbeitrag Artenschutz zur Betroffenheits- und Konfliktanalyse europäisch geschützter Arten |
| • | Geruchs- und Stickstoffimmissionsprognose (LÜCKING & HÄRTEL GMBH 2024) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Biogasanlage und Photovoltaikfreiflächenanlage“ |
| • | Geräuschemissionsmessung (LÜCKING & HÄRTEL GMBH 2024) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Wrohm, |
| • | Einzelfallprüfung zur Bestimmung des angemessenen Sicherheitsabstandes für die BGA der Biogas Wrohm GmbH & Co. KG (Weyer&Partner GmbH 2024) |
| • | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB |
Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschafts- und Ortsbild, Kulturgüter- und sonstige Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.
Insgesamt sind unter Einhaltung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Zuge der Umweltprüfung wird aufgezeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen für die Neuversiegelung erforderlich sind.
| • | Kreis Dithmarschen, Fachbehörden |
| • | Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr |
| • | Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein |
| • | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| • | Wasserverband Norderdithmarschen |
Vorhaben und Erschließungsplan, Umweltbericht einschließlich Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung, Hinweis zur nachrechtlichen Übernahme des Landschaftsschutzgebietes, Hinweis zum Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft, Hinweise zur Entwässerung, Hinweise zur Löschwasserversorgung,
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
| • | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |
| • | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an Info@amt-eider.de | |
| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Abgabe der schriftlichen Stellungnahme beim Amt KLG Eider - Dienststelle Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt. | |
| • | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. | |
| • | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: | |
| - | Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amte KLG Eider in 25779 Hennstedt Dienstgebäude Mühlentraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hennstedt, den 15.09.2025
Amt KLG Eider
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider – Nr. 20 am 02.10.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider