Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) werden aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörpling und nach durchgeführter Bekanntmachung der Einziehungsabsicht (§ 8 Absatz 3 StrWG) folgende öffentliche Verkehrsflächen eingezogen:
die Wirtschaftswege im Moor-Tielenauthal mit den Flurbezeichnungen, Gemarkung Tielenauthal, Flur 2, Flurstücke 185, 129 und 55, sowie Flur 3, Flurstück 26,
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 1, während der Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt KLG Eider, Der Amtsdirektor, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, eingelegt werden.
Hennstedt, 30.09.2025