Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet „südlich und östlich der Straße Mühlenberg sowie nördlich der Landesstraße L 149, gegenüber der Markthalle“, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der B-Plan tritt mit Beginn des 04.11.2023 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 32, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde / dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Hennstedt, den 18.10.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 22 am 03.11.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen