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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider

Der Amtsdirektor

für die Gemeinde Tellingstedt

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 30 „ Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße “ der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet „östlich des Alten- und Pflegeheimes Haus am Mühlenteich, südlich der Bebauung an der Teichstraße, westlich des Sportplatzes an der Bahnhofstraße und nördlich der Tennisplätze“ in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Planskizze (unmaßstäblich) des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße“ in der Gemeinde Tellingstedt

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.10.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße“ der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet „östlich des Alten- und Pflegeheimes Haus am Mühlenteich,13.11.2023 südlich der Bebauung an der Teichstraße, westlich des Sportplatzes an der Bahnhofstraße und nördlich der Tennisplätze“ und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit

13.11.2023 bis 14.12.2023

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt,, Zimmer 31, abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 30 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Es liegen folgende - umweltrelevanten - Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße“

(2) „Vorentwurf“ zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr.30 „Neubau Kindertagesstätte südlich der Teichstraße“ als gemeinsame „Scoping-Unterlage“ mit Beschreibung der Umweltbelange für die zu erstellenden Umweltberichte im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie Unterrichtung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und den hierzu in dem Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus Januar sowie Mai bis August 2023 als Grundlage für den Umweltbericht

(3) Landschaftsplan der Gemeinde Tellingstedt (2002) in Auszügen

(4) Flächennutzungsplan der Gemeinde Tellingstedt (1991 – „4a“) sowie 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2023 – „4b“), (jeweils in Auszügen)

(5) Geotechnische Stellungnahme, Geo Rohwedder Ingenieurbüro für Spezialaufbau und Geotechnik, Albersdorf, 24.09.2021

(6) Stellungnahme, Gemeinde Tellingstedt, Bebauungsplan Nr. 30 „KiTa“, Abwasserbeseitigung / Nachweis nach A-RW1 und DWA-A117, Bornholt Ingenieure GmbH, Albersdorf, Juli 2023

(7) Untersuchung von Möglichkeiten zur Verbesserung der Überflutungssicherheit an den Verbandsgewässern in der Gemeinde Tellingstedt; Bornholdt Ingenieure GmbH, Albersdorf; Juni 2019

(8) Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Tellingstedt

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Neubaus einer Kindertagesstätte innerhalb einer Fläche für den Gemeinbedarf ausgehend von den für das Plangebiet bekannt gewordenen Rahmenbedingungen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen jeweils einschließlich der biologischen Vielfalt, auf Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie auf das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b) (8) sowie in den Stellungnahmen der Kreisverwaltung Dithmarschen (Regionalentwicklung) vom 16.06.2023, der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.06.2023 und des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 05.07.2023

Es werden Aussagen getroffen zum Erfordernis der Bereitstellung von KiTa-Plätzen, zur Standortwahl in den Kontexten des Landschaftsplans sowie der Ortsentwicklung auf ehemals für Sportplätze vorgesehenen Flächen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt

finden sich in (1), (2), (3), (4b) sowie in der Stellungnahme der Kreisverwaltung Dithmarschen (Untere Naturschutzbehörde) vom 16.06.2023

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Belangen des Artenschutzes mit Blick auf die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt

finden sich in (1), (2), (3), (4b) und der Stellungnahme der Kreisverwaltung Dithmarschen (Untere Naturschutzbehörde) vom 16.06.2023

Es werden Aussagen getroffen zu vorkommenden Biotoptypen, zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zum Schutz von Bäumen

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b), (5), (6), (7), (8) sowie in den Stellungnahmen der Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH vom 26.05.2023, des Wasserverbands Norderdithmarschen vom 31.08.2023, des Eider-Treene-Verbands vom 21.06.2023 und vom 03.08.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Brandschutzdienststelle) vom 16.06.2023, Kreisverwaltung Dithmarschen (untere Wasser- Boden- Abfallbehörde) vom 06.01.2023 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.06.2023

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächeninanspruchnahme, zu Gewässerunterhaltungsstreifen, zu Innenentwicklungspotenzialen, zu Bodenverhältnissen, zur Behandlung des Bodens, zum oberflächennah anstehenden Grundwasser und sich daraus ergebenden Folgen für Baumaßnahmen, zur Ableitung des Oberflächenwassers, zum Erfordernis der Regenwasserrückhaltung, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, zur Löschwasserversorgung, zum Nichtvorliegen von Altablagerungen und Altstandorten, zu bisher für das Plangebiet geltenden Planwerken.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgüter Klima und Luft

finden sich in (1), (2), (3), (4b)

Es werden generelle Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur örtlichen Situation und zu umsetzbaren Maßnahmen des Klimaschutzes

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

finden sich in (1), (2), (3), (4a), (4b), (7), (8) sowie in den Stellungsnahmen des Archäologischen Landesamts vom 24.05.2023, der Abfallwirtschaft Dithmarschen GmbH vom 30.05.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Brandschutzdienststelle) vom 16.06.2023, der Kreisverwaltung Dithmarschen (Regionalentwicklung) vom 16.06.2023, der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 16.06.2023, des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 05.07.2023, des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr vom 12.06.2023, des Wasserverbands Dithmarschen vom 31.08.2023.

Es werden Aussagen getroffen zur Standortwahl im Kontext der Ortsentwicklung auf ehemals für Sportplätze vorgesehenen Flächen, zur Verkehrsanbindung, zur Abfallentsorgung, zum Brandschutz, zu vorhandenen Leitungsverläufen, zum Nichtvorhandensein eines Kulturdenkmals oder eines archäologischen Interessengebiets, zur Lage in einer Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

finden sich in (1), (2), (3), (4b), (8)

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Erfordernis der Vermeidung von Eingriffen in die Landschaft sowie zur Entwicklung einer angemessenen Eingrünung

Hennstedt, 19.10.2023

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
- Der Amtsdirektor -
im Auftrag
gez. Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 22 des Amtes KLG Eider am 03.11.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen