In der Gemeinde Lunden werden in letzter Zeit vermehrt Ratten gesehen, die dort offenbar günstige Lebensbedingungen finden. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.
Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Somit stellen sie eine Bedrohung und Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.
Bei Rattenbefall ist jeder Grundstückseigentümer gem. § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfer trägt der Grundstückseigentümer.
Von großem Nutzen wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen und die Bekämpfungsmaßnahmen abstimmen, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.
Bei der Schädlingsbekämpfung sind einige Dinge zu beachten:
Es dürfen nur zugelassene Mittel verwendet werden.
Köder sind so auszulegen, dass keine Schädigungen für Dritte eintreten (Kinder, Haustiere, geschützte Tiere).
Regelmäßige Kontrolle der ausgelegten Köder und Absuchen des Grundstückes nach Kadavern, um Sekundärvergiftungen zu vermeiden.
Deutlich sichtbarer Hinweis auf die Bekämpfungsmittel. Bei Giften Angabe des Namens des Mittels sowie des Wirkstoffes.
Die gezielte Rattenbekämpfung ist sicher eine Möglichkeit und auch häufig notwendig. Aber sie kostet Geld und Zeit. Es ist deshalb besser, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, sondern auch die Ursachen.
Helfen Sie mit, werden Sie aktiv. Ohne großen Aufwand können Sie maßgeblich dazu beitragen, das Problem „Ratten“ einzudämmen bzw. dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zum Problem wird.
Vielen Dank!