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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Rattenbekämpfung Gemeinde Lunden

In der Gemeinde Lunden werden in letzter Zeit vermehrt Ratten gesehen, die dort offenbar günstige Lebensbedingungen finden. Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden.

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. Somit stellen sie eine Bedrohung und Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Bei Rattenbefall ist jeder Grundstückseigentümer gem. § 17 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet, Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfer trägt der Grundstückseigentümer.

Von großem Nutzen wäre es, wenn Sie mit Ihren umliegenden Nachbarn das Gespräch suchen und die Bekämpfungsmaßnahmen abstimmen, um gemeinsam den Rattenbefall zu bekämpfen.

Bei der Schädlingsbekämpfung sind einige Dinge zu beachten:

  • Es dürfen nur zugelassene Mittel verwendet werden.

  • Köder sind so auszulegen, dass keine Schädigungen für Dritte eintreten (Kinder, Haustiere, geschützte Tiere).

  • Regelmäßige Kontrolle der ausgelegten Köder und Absuchen des Grundstückes nach Kadavern, um Sekundärvergiftungen zu vermeiden.

  • Deutlich sichtbarer Hinweis auf die Bekämpfungsmittel. Bei Giften Angabe des Namens des Mittels sowie des Wirkstoffes.

Bei Fragen wenden Sie sich an den Schädlingsbekämpfer Ihres Vertrauens!

Die gezielte Rattenbekämpfung ist sicher eine Möglichkeit und auch häufig notwendig. Aber sie kostet Geld und Zeit. Es ist deshalb besser, nicht nur die Symptome zu bekämpfen, sondern auch die Ursachen.

Also helfen Sie mit:
  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.
  • Geben Sie niemals Speisereste in die Kanalisation.

Helfen Sie mit, werden Sie aktiv. Ohne großen Aufwand können Sie maßgeblich dazu beitragen, das Problem „Ratten“ einzudämmen bzw. dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zum Problem wird.

Vielen Dank!

Die Gemeinde Lunden
& Ihr Ordnungsamt