Für das Gebiet der Gemeinde Lehe liegt eine Anfrage zur Änderung des Flächennutzungsplanes und ggf. zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Mit diesen Planverfahren soll in der Gemeinde Lehe ein Windeignungsgebiet ausgewiesen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lehe hat in der Sitzung am 14.10.2025 die Durchführung einer Einwohnerbefragung im gesamten Gemeindegebiet beschlossen.
Ziel der Befragung ist es, ein Stimmungsbild der Einwohnerinnen und Einwohner einzuholen. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffende Entscheidung sein.
Fragestellung
Die Befragung beinhaltet folgende Frage:
„Soll die Gemeinde Lehe die Planung zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes auf ihrem Gemeindegebiet beginnen?“
Befragungszeitraum
Die Abstimmung erfolgt ab Zustellung der Abstimmungsunterlagen bis einschließlich 19.11.2025. Das Rückantwortkuvert muss bis spätestens zum Abschluss des Abstimmungszeitraums (19.11.2025, 12:00 Uhr) bei der Amtsverwaltung Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt oder Nordbahnhofstraße 7, 25774 Lunden, eingegangen sein.
Abstimmungsberechtigt
Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am letzten Tag des Abstimmungszeitraums (19.11.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Gemeinde Lehe haben. Maßgebend ist der Hauptwohnsitz.
Das Amt KLG Eider legt für die Befragung ein Verzeichnis der teilnahmeberechtigten
Personen an. Die Eintragung der Teilnahmeberechtigten in das Verzeichnis erfolgt von Amts wegen.
Verfahren
Die Einwohnerbefragung erfolgt durch postalische Übersendung der Abstimmungsunterlagen an alle Teilnahmeberechtigten. Der Abstimmungsbrief besteht aus einem Erläuterungsteil zum Vorhaben, einem Hinweis zum Abstimmungsverfahren und dem Abstimmungszettel.
Die Abgabe der Abstimmungsunterlagen erfolgt durch postalische Rücksendung oder Abgabe an das Amt KLG Eider (Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt oder Nordbahnhofstraße 7, 25774 Lunden) innerhalb des Abstimmungszeitraums. Bei der postalischen Rücksendung ist der Postweg zu beachten.
Die Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Befragung sowie die Feststellung des Ergebnisses obliegt dem Amtsdirektor.
Das Ergebnis der Befragung wird der Gemeindevertretung unverzüglich mitgeteilt und anschließend bekannt gemacht.