Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tellingstedt für das Gebiet "Grundstück Südermühle 1 a (Team Baucenter) sowie die südlich angrenzende Fläche entlang der Straße Südermühle (L 149) in einer Länge von ca. 150 m - 370 m und einer Tiefe von ca. 300 m" und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 03.11.2025 bis einschließlich 10.12.2025 im Internet veröffentlicht und können auf folgender Internetseite eingesehen werden: www.amt-eider.de.
Es werden folgende umweltrelevante Informationen veröffentlicht sowie zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
(1) Untersuchung der gewerblichen Entwicklungspotenziale, dn. Stadtplanung, 2023 als Auszug in der Begründung
(2) Landschaftsplan der Gemeinde Tellingstedt, 2001, als Auszug in der Begründung
(3) Umweltbericht zum F-Plan, als Teil der Begründung, inkl. Biotoptypenkartierung
(4) Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:
| Nr. 1: | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 29.07.2025 |
| Nr. 2: | Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 31.07.2025 |
| Nr. 3: | Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde vom 25.05.2025 |
| Nr. 4: | Kreisverwaltung Dithmarschen, Regionalentwicklung (inkl. UNB) vom 21.07.2025 |
| Nr. 5: | Kreisverwaltung Dithmarschen, Untere Wasser-, Boden- und Abfallbehörde vom 21.07.2025 |
| Nr. 6: | Kreisverwaltung Dithmarschen, Denkmalschutz vom 21.07.2025 |
| Nr. 7: | Wasserverband Norderdithmarschen vom 02.07.2025 |
| Nr. 8: | Eider-Treene-Verband vom 08.07.2025 |
| Nr. 9: | Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH vom 09.07.2025 |
| Nr. 12: | AG29 – Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein vom 30.07.2025 |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Nutzung als Sonder- und Gewerbegebiet mit zu erwartenden Nutzungs- und Erschließungsstrukturen sowie Grünflächen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, auf Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie das Landschaftsbild geprüft. Es werden für alle Schutzgüter Handlungsempfehlungen bzw. Hinweise für die verbindliche Bauleitplanung formuliert.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Biotoptypen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser sowie Fläche
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Landschaftsbild und Kulturgüter
| Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: | |
| - | Stellungnahmen können alle an der Planung Interessierten während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an Info@amt-eider.de |
| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an das Amt KLG Eider – Der Amtsdirektor – GB IV – Bau – Entwicklung – Schulen – Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt. |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: |
| Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten öffentlich aus: montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB in das Internet auf folgender Internetseite eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hennstedt, den 15.10.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 22 vom 30.10.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen