Örtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kleve
Die Gemeinde Kleve beabsichtigt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Kleve“ für das Gebiet „westlich der Straße Südendörp und nördlich der Straße Schnittweg"
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Kleve lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Donnerstag, den 30. November 2023, um 19.00 Uhr
in die Gaststätte "Dithmarscher Hof",
Hauptstr. 19, 25779 Kleve
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Kleve allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich dann das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 24.10.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 23 am 17.11.2023.2023 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider - Bürgerservice - Amtliche Bekanntmachungen