Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Groven
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groven hat in ihrer Sitzung am 10.09.2024 beschlossen, für das Gebiet „entlang der Flehderwurth den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 aufzustellen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Hennstedt, 30.10.2024
Veröffentlicht Im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 23 am 15.11.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen