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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Dörpling

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörpling nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 14.10.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörpling für das Gebiet „angrenzend an die Bebauung Mühlenweg 12 und Mühlenweg 13, nördlich der Heider Straße (K 45)“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de

Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltberichte als Teil der Begründungen,

(2) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB,

(3) Landschaftsplan der Gemeinde Dörpling.

Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut in den Umweltberichten durchgeführt. Die Umweltberichte behandelten insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:

Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange

Stellungnahme

Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH

Zur Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes (§ 15 DSchG)

Kreis Dithmarschen

Zur Begrüßung der Entwidmung des östlichen Knickabschnittes sowie Hinweis auf den dazugehörigen Antrag auf Befreiung vom Biotopschutz.

Zu Unstimmigkeiten bezüglich der rechtlichen Einordnung des Gehölzstreifen/Knick an der nördlichen, westlichen und östlichen Grenze des Plangebietes

Zur Empfehlung zur Aufnahme der Vorgaben zur Pflege des festgesetzten Gehölzstreifen/Knicks sowohl in die Begründung, als auch in den Textteil B der Planzeichnung

Zur Ermittlung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie der Sicherung der Kompensation

Zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Zeitpunkte der Kartierung der Habitatstrukturen

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an info@amt-eider.de oder an Hans.Maassen@amt-eider.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Abgabe als Schriftsatz in der Dienststelle des Amtes KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Zimmer 6.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.[1]

Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hennstedt, den 22.10.2025

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 23 vom 14.11.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen

[1] Siehe Anlage 18 des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung vom 05.02.2019 (vgl. aber das Rundschreiben vom 11.12.2023 – IV528).