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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 23/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Pahlen

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Pahlen (Eiderhafenpark) nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.10.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Pahlen (Eiderhafenpark) für das Gebiet „nordöstlich der Fischerstraße, südöstlich des Eider-Treene-Verbandes und südwestlich der Eider“ und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amt-eider.de

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

  • Landschaftsplan der Gemeinde Pahlen
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 14 als Teil der Begründung
  • Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 14 zur Prüfung der Betroffenheit europäisch besonders oder streng geschützter Arten
  • Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 14 mit Aussagen zu Wasserstand, Tragfähigkeit, Versickerungsfähigkeit und Frostempfindlichkeit
  • Altlastenuntersuchung zur Prüfung möglicher Beeinträchtigungen durch in Voruntersuchungen festgestellter Belastung der Auffüllungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14
  • Abwasserbeseitigung mit Aussagen zur Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung des Bebauungsplans Nr. 14
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB

Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Biotope, Flora und Fauna, Boden / Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.

Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Inanspruchnahme von Freifläche durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Flächen zu erwarten. Diese werden im Rahmen des B-Planverfahrens durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

Im Ergebnis sind bei Einhaltung der aufgezeigten Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen sind bislang eingegangen:

Begründung der Standortwahl, Lage innerhalb Hochwasserrisikogebiet für Flusshochwasser, Binnenhochwasserschutz (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport); Prüfung der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (LLUR Südwest Itzehoe); vorhandene Trinkwasserleitungen und Überbauung, Anpflanzungen, Löschwasserversorgung (Wasserverband Norderdithmarschen); Löschwasserentnahmestellen (Kreis Dithmarschen-Brandschutzdienststelle); Ortsveränderlichkeit von Mobilheimen (Kreis Dithmarschen-Regionalentwicklung); Analyse der Auswirkungen der Campingnutzung auf vorkommende Arten (Kreis Dithmarschen-Untere Naturschutzbehörde); vorsorgender Bodenschutz, Aufbringen von externen Bodenmaterialien, Beachtung der Ersatzbaustoffverordnung (Kreis Dithmarschen-Untere Wasser-Boden-Abfallbehörde); Abwasser – und Regenwasserbeseitigung, Hinweis auf Starkregenereignisse (Abwasserentsorgung Tellingstedt GmbH); archäologische Funde und Kulturdenkmäler, § 15 DSchG (Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein); Abfallbeseitigung, Standort der Müllcontainer (Anwohner Fischerstraße, Pahlen)

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

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Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

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Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: an E-Mail info@amt-eider.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Abgabe der schriftlichen Stellungnahme im Dienstgebäude des Amtes KLG Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt.

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Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 14 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 14 nicht von Bedeutung ist.

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Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:

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Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während folgender Zeiten (Montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

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Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Hennstedt, den 03.11.2025

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 23 vom 14.11.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen