Aufgrund der §§ 4, 27 und 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003, Seite 57) in der zurzeit gültigen Fassung, der §§ 1, 2, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBL. 2005, Seite 27) in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, Seite 257) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Delve vom 12.10.2023 folgende Satzung erlassen:
III. Abschnitt
Schmutzwassergebühr:
§ 13
Schmutzwassergebühr
| (1) | Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt. Sie beträgt 2,72 € je cbm Schmutzwasser. |
IV. Abschnitt
Schlussbestimmungen:
§ 22
Inkrafttreten
| (1) | Diese Abgabensatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. |
Delve, den 13.10.2023
Die vorstehende Beitrags- und Gebührensatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 37, Einsicht in die Satzung mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, 15.11.2023