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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung I Nachtragshaushaltssatzung 2024 - Gemeinde Tellingstedt

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tellingstedt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.10.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresfehlbetrag

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher

470.000

EUR

auf

724.000

EUR

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 22.10.2024 erteilt.

Tellingstedt, den 28.10.2024

gez. Schlüter
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 36, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 29.10.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Anke Thießen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 29.11.2024.