Die erneute öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Süderdorf der Sitzung am 08.10.2024 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süderdorf für das Gebiet „Grundstücke Lüdersbütteler Straße 7 und 9 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einer Länge von ca. 45 m und einer Tiefe von ca. 45 m" und die Begründung erfolgt
vom 02.12.2024 bis 03.01.2025
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19.
Die erneute öffentliche Auslegung wird erforderlich, da die Freischaltung der Planunterlagen im Verfahren BOB SH nicht erfolgt ist und somit die fristgerechte rechtmäßige Beteiligung der Öffentlichkeit nicht durchgeführt werden konnte.
Desweiteren liegen folgende Unterlagen aus:
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Der Umweltbericht behandelt im Rahmen der Planbegründung insbesondere die Schutzgüter Biotope, Flora und Fauna, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander.
Erhebliche Auswirkungen sind aufgrund der Inanspruchnahme von Freifläche durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Flächen zu erwarten. Diese werden im Rahmen des B-Planverfahrens durch Ausgleichsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen kompensiert.
Im Ergebnis sind bei Einhaltung der aufgezeigten Vermeidungs-, Minimierungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Zu folgenden umweltrelevanten Themen sind bislang Stellungnahmen eingegangen:
Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung, örtlicher Wohnbaubedarf, städtebauliche Planung,Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen, Flächennutzungsplan, Neuinanspruchnahme von Flächen, Immissionsschutzstellungnahme (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport); Umweltbericht, Knickentwidmung, Fledermäuse, Knickschutz, Einzelbäume, Knickbeseitigung, Hecken, Hydrogeologie, Geothermie und Wärmeplanung, Niederschlagswasserbeseitigung, Schmutzwasserbeseitigung, Oberflächengewässer, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Betreuung von Kindern, Kindertagesstätten, Bau- oder Kulturdenkmale, archäologische Denkmale, Löschwasserversorgung (Kreis Dithmarschen); archäologische Funde und Kulturdenkmäler, archäologische Interessengebiete, § 15 DSchG (Archäologisches Landesamt SH); Ver- und Entsorgung, Schmutzwasser, Rohrleitungen, Trinkwasserversorgung, Hydranten, Abwasserbeseitigung, Erschließungsvertrag (Wasserverband Norderdithmarschen); Verbandsgewässer, Neuversiegelung von Flächen, Einleitmenge von Oberflächenwasser, A-RW 1 (Sielverband Tielenau); Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen (Telekom)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 07.11.2024
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 24 des Amtes KLG Eider am 29.11.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen