Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Linden in der Sitzung am 23.11.2023 gebilligten Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Hauptstraße, östlich der Straße Löken, westlich des Blockheizkraftwerkes und südlich der Straße L 150 (Holtweg)" und die Begründung erfolgt vom
02.01.2024 bis 02.02.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
| (1) | Umweltbericht als Teil der Begründung, |
| (2) | die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung. |
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende umweltbezogene, relevante Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung der Behörden eingegangen:
| Behörde sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | Zu der Lage des Plangebietes in einem archäologischen Interessengebiet, |
| • | Zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes gem. § 15 DSchG, | |
| AG-29 | • | Zu dem Verweis hinsichtlich des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und einer UVP-Pflicht, |
| Kreis Dithmarschen-Untere Naturschutzbehörde | • | Über die Antragstellung der Knickentwidmung und die Konkretisierung der Ausgleichsmaßnahmen, |
| • | Zu der Empfehlung der Festsetzung der Bauzeitenregelungen für Gehölzfreibrüter und Bodenbrüter, | |
| • | Über die Ausgestaltung eines naturnahen RRB, | |
| Kreis Dithmarschen-Untere Wasser- Boden- Abfallbehörde | • | Über die Lage des Plangebietes in der Zone III A Wasserschutzgebiete, |
| • | Zu der hydraulisch bereits sehr hoch ausgelasteten Kläranlage in Linden, | |
| • | Zum Einstellen der Arbeiten bei Auffälligkeiten in der Bodenschicht, | |
| Eider-Treene Verband | • | Über die Empfehlung einer dezentralen Regenwassernutzung auf den Privatgrundstücken |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 30.11.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 25 des Amtes KLG Eider am 15.12.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen