Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kleve in der Sitzung am 30.11.2023 gebilligten Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "westlich der Straße Südendörp und nördlich der Straße Schnittweg" und die Begründung erfolgt vom
02.01.2024 bis 02.02.2024
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
Es liegen folgende umweltrelevante Informationen zur Einsichtnahme vor:
| (1) | Umweltbericht als Teil der Begründung, |
| (2) | Biotoptypenkartierung zum vBP Nr. 4, 1. Änderung |
| (3) | die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. |
Es wurden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Umweltbericht berücksichtigt. Hierzu wurde eine Beschreibung und Bewertung des jeweiligen Schutzgutes sowie die Auswirkungen durch die Planung auf das jeweilige Schutzgut im Umweltbericht durchgeführt. Der Umweltbericht behandelt insbesondere die Schutzgüter Mensch, Boden & Fläche, Wasser, Flora & Fauna sowie biologische Vielfalt, Klima & Luft, Landschaftsbild, Kultur- & Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Für voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen werden auf Bebauungsplanebene Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung, Minimierung und zum Ausgleich aufgezeigt.
Folgende relevante umweltbezogene Stellungnahmen sind bereits im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen:
| Behörde sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | • | Zur Feststellung, dass zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale bestehen, |
| • | Zum Hinweis auf § 15 DSchG und zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes, | |
| AG-29 | • | Zu dem Verweis hinsichtlich des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 (4) und§ 2a (2) BauGB, |
| Kreis Dithmarschen-Untere Naturschutzbehörde | • | Zu potentiellen Gehölzeingriffen zwischen Gewerbegebiet und Straßenverkehrsfläche |
| • | Zu Knickeingriffen und Bilanzierung | |
| • | Zu Eingriffen in gesetzlich geschütztes Grünland, sowie Hinweis auf einen gesonderten Antrag auf Befreiung nach § 67 BNatSchG | |
| • | Zum Hinweis, dass die Bauzeitenregelung für Bodenbrüter in den TEXT-TEIL B aufzunehmen ist | |
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 01.12.2023
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 25 des Amtes KLG Eider am 15.12.2023 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen