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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 25/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung des Amtes KLG Eider

Haushaltssatzung des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung und der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 27.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresfehlbetrag von

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Umlagegrundsätze für die Amtsumlage werden wie folgt festgesetzt:

a)

von den Steuerkraftzahlen

1.

der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

2.

der Grundsteuer für Grundstücke (B)

3.

der Gewerbesteuer

b)

vom Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

32 %

c)

vom Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

32 %

d)

vom Anteil am Sonderausgleich

32 %

e)

von den Schlüsselzuweisungen

32 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahme Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.

§ 6

Die Aufwendungen und Auszahlungen für Unterhaltungsmaßnahmen eines Schulstandortes und der dazugehörigen Sporthallen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Hennstedt, den 28.11.2023

gez. Büddig
Amtsdirektor

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 01.12.2023

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, den 15.12.2023.