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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025 Welmbüttel

Haushaltssatzung der Gemeinde Welmbüttel für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.11.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresüberschuss von

einem Jahresfehlbetrag von

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.

Hennstedt, den 20.11.2024

gez. Martin Thedens
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 02.12.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, den 13.12.2024