Die Gemeindevertreterin und Bürgermeisterin Anne Riecke hat ihr Mandat mit Wirkung vom 26.11.2024 niedergelegt.
Als neues Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Hennstedt stelle ich hiermit gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom 19. März 1997 (GVOBl. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung
Anke Thießen, MTA + Landwirtin,
wohnhaft in 25779 Hennstedt,
lfd. Nr. 10 des Listenvorschlages der Freien Demokratischen Partei (FDP) vom 12. Februar 2023 für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 fest.
Jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Hennstedt kann gegen diese Feststellung binnen eines Monats nach der Bekanntgabe gemäß §§ 38, 44 Abs. 3 GKWG Einspruch einlegen.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter des Amtes KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, zu erheben.
Hennstedt, 28.11.2024