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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Einwohnerbefragung

gemäß § 16c Abs. 3 Gemeindeordnung i.V.m. § 8 Geschäftsordnung der Gemeinde Welmbüttel

Für das Gebiet der Gemeinde Welmbüttel liegt eine Anfrage zur Änderung des Flächennutzungsplanes und ggf. zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Mit diesen Planverfahren soll in der Gemeinde Wembüttel ein Windeignungsgebiet ausgewiesen werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Welmbüttel hat in der Sitzung am 19.11.2025 die Durchführung einer Einwohnerbefragung im gesamten Gemeindegebiet beschlossen.

Ziel der Befragung ist es, ein Stimmungsbild der Einwohnerinnen und Einwohner einzuholen. Das Ergebnis der Befragung ist nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffende Entscheidung sein.

Fragestellung

Die Befragung beinhaltet folgende Frage:

„Soll die Gemeinde Welmbüttel die Planung zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes auf ihrem Gemeindegebiet beginnen?“

Befragungszeitraum

Die Abstimmung erfolgt ab Zustellung der Abstimmungsunterlagen bis einschließlich 09.01.2026. Das Rückantwortkuvert muss bis spätestens zum Abschluss des Abstimmungszeitraums (09.01.2026, 12:00 Uhr) bei der Amtsverwaltung Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt oder Teichstraße 1, 25782 Tellingstedt, eingegangen sein.

Abstimmungsberechtigt

Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am letzten Tag des Abstimmungszeitraums (09.01.2026) das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in der Gemeinde Welmbüttel haben. Maßgebend ist der Hauptwohnsitz.

Das Amt KLG Eider legt für die Befragung ein Verzeichnis der teilnahmeberechtigten

Personen an. Die Eintragung der Teilnahmeberechtigten in das Verzeichnis erfolgt von Amts wegen.

Verfahren

Die Einwohnerbefragung erfolgt durch postalische Übersendung der Abstimmungsunterlagen an alle Teilnahmeberechtigten. Der Abstimmungsbrief besteht aus einem Erläuterungsteil zum Vorhaben, einem Hinweis zum Abstimmungsverfahren und dem Abstimmungszettel.

Die Abgabe der Abstimmungsunterlagen erfolgt durch postalische Rücksendung oder Abgabe an das Amt KLG Eider (Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt oder Teichstraße 1, 25782 Tellingstedt) innerhalb des Abstimmungszeitraums. Bei der postalischen Rücksendung ist der Postweg zu beachten.

Die Leitung der Vorbereitung und Durchführung der Befragung sowie die Feststellung des Ergebnisses obliegt dem Amtsdirektor.

Das Gesamtergebnis der Einwohnerbefragung wird durch öffentliche Auszählung der

Antworten ermittelt. Die Auszählung erfolgt am 12.01.2026 ab 13 Uhr im Sitzungsraum des Amtes Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt.

Das Ergebnis der Befragung wird der Gemeindevertretung unverzüglich mitgeteilt und anschließend bekannt gemacht.

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag Mayra Pieper