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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dellstedt

Haushaltssatzung der Gemeinde Dellstedt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.11.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026/ 2027 wird

2026

2027

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.471.800 EUR

1.501.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.641.400 EUR

1.551.400 EUR

einem Jahresfehlbetrag von

169.600 EUR

49.800 EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

169.600 EUR

49.800 EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

0 EUR

0 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.457.800 EUR

1.487.700 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.543.400 EUR

1.448.900 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

69.800 EUR

68.800 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,5 Stellen.

0,5 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

224 %

224 %

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

410 %

410 %

2.

Gewerbesteuer

340 %

340 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 20.000 EUR beträgt.

Hennstedt, den 25.11.2025

gez. Mohr
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 26.11.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, den 12.12.2025