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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Krempel

für das Gebiet "westlich der Landesstraße 156 (Alte Bundesstraße), in westlicher Ortslage der Gemeinde Krempel, zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 16" und "Alte Bundesstraße 18" und zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 20 und Alte Bundesstraße 22"

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 13.05.2025 den Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Krempel für das Gebiet "westlich der Landesstraße 156 (Alte Bundesstraße), in westlicher Ortslage der Gemeinde Krempel, zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 16" und "Alte Bundesstraße 18" und zwischen den Grundstücken "Alte Bundesstraße 20 und Alte Bundesstraße 22", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit Beginn des 13.12.2025 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Ist die Bebauungsplansatzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung oder von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen, so ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 GO die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Hennstedt, den 02.12.2025

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 25 am 12.12.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen