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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lunden

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lunden für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresüberschuss

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Lunden, den 10.12.2024

gez. Tödter
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 11.12.2024

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Daniel Pech

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 27.12.2024.