Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.630.400 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.756.900 EUR |
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| einem Jahresfehlbetrag von | 126.500 EUR |
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| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach§ 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 126.500 EUR |
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| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit | |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.535.400 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.605.900 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 313.000 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 212.500 EUR |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen undInvestitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 450.000 EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 4,78 Stellen. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 200 % |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 % |
| 2. | Gewerbesteuer
| 310 % | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 800 EUR.
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000 EUR beträgt.
Delve, den 10.12.2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 10.12.2024
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 27.12.2024.