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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiemerstedt

Haushaltssatzung der Gemeinde Wiemerstedt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

einem Jahresfehlbetrag von

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

330 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt.

Hennstedt, den 11.12.2025

gez. Peters
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 12.12.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Sünje Jasper

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Mittwoch, den 24.12.2025.