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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Süderdorf

I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süderdorf für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

1.

im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresüberschuss

Jahresfehlbetrag

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

2.

im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

Süderdorf, den 09.12.2025

gez. Billerbeck
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 36, Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hennstedt, den 11.12.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Anke Thießen

Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Mittwoch, dem 24.12.2025.