Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/ 2027 wird
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| 2026 | 2027 |
| 1. | im Ergebnisplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 72.700 EUR | 74.500 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 101.000 EUR | 101.400 EUR |
| einem Jahresfehlbetrag von | 28.300 EUR | 26.900 EUR |
| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 28.300 EUR | 26.900 EUR |
| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR | 0 EUR |
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| 2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 68.300 EUR | 70.100 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 93.900 EUR | 94.300 EUR |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR | 0 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 2.000 EUR | 2.000 EUR |
festgesetzt.
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 0 % | 0 % |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 0 % | 0 % |
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| 2. | Gewerbesteuer | 200 % | 200 % | |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 550 EUR.
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt
Hennstedt, den 15.12.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 42, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 16.12.2025
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Mittwoch, den 24.12.2025