Die Gemeindevertretung der Gemeinde Krempel hat in ihrer Sitzung am 25.11.2025 beschlossen, die Hausnummern im Bereich „Alte Bundesstraße“ zu ändern und neu zu vergeben.
Für die geplante Wohnbebauung im Bereich der „Alten Bundesstraße“ werden neue, bebaubare Grundstücke geschaffen, die entsprechend nummeriert werden müssen. Eine unglückliche Hausnummerierung wie „Alte Bundestraße 14 und 14 a bis d“ soll mit Blick auf die Eindeutigkeit der Kennzeichnung der Gebäude dabei vermieden werden. Dies wird nicht nur die Zustellung der Post erleichtern, sondern auch die Anfahrtszeiten bei Notfalleinsätzen verringern.
Für das neu ausgewiesenen Wohnbaugebiet sollen die Hausnummern 18 bis 86 vergeben werden. Bereits bestehende Gebäude sollen eine neue Hausnummer erhalten. Die Änderung betrifft die bestehenden Hausnummern „Alte Bundesstraße 18, 20, 22, 24 und 26“ in westlicher Ortslage entlang der Landesstraße 156 in Krempel.
Die bestehenden Hausnummern ändern sich wie folgt:
Alte Bundesstraße, Krempel
| Hausnummer alt | Hausnummer neu |
| Nr. 18 | Nr. 36 |
| Nr. 20 | Nr. 44 |
| Nr. 22 | Nr. 52 |
| Nr. 24 | Nr. 84 |
| Nr. 26 | Nr. 86 |
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Hennstedt, 12.12.2025
Veröffentlicht Im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 25 am 24.12.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – amtliche Bekanntmachungen