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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Abstimmungsbekanntmachung

  1. Am Sonntag, dem 26. Februar 2023 findet in der Gemeinde Tielenhemme die Abstimmung über den Bürgerentscheid in Sachen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) statt. Die Abstimmung dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  2. Die Gemeinde bildet einen Abstimmungsbezirk. Der Abstimmungsraum befindet sich in 25794 Tielenhemme, in der Gaststätte „Bauernschänke“, Schüttingdeich 1.

  3. Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirkes wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind. Die Abstimmer/innen werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden. Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden. Jede/r Abstimmer/in hat eine Stimme. Die/Der Abstimmer/in gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie/er auf dem Stimmzettel durch ein in ein Quadrat gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, ob die Ja-Stimme oder die Nein-Stimme gelten soll. Die Stimmzettel müssen von der/dem Abstimmer/in in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet so zusammengefaltet werden, dass der jeweilige Inhalt verdeckt ist.

  4. Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

  5. Abstimmer/innen, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung in dem Abstimmungsbezirk, für den der Abstimmungsschein ausgestellt ist, durch Briefabstimmung teilnehmen. Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich vom Amt KLG Eider, Dienststelle Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt oder von der Dienststelle Tellingstedt, Teichstraße 1, 25782 Tellingstedt die amtlichen Abstimmungszettel, einen amtlichen Abstimmungsumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Abstimmungsumschlag und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an die/den Abstimmungsleiter/in absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Die Post stellt jedoch am Abstimmungstag nicht zu. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das jede/r Briefabstimmer/in mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

  6. Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

Hennstedt, 30.01.2023

Gemeinde Tielenhemme
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Im Auftrag
Florian Gude