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Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Hoevede - B-Plan 1 - Bekanntmachung Genehmigung

Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hövede für das Gebiet „südlich der Straße Breiterberg im Anschluss an die vorhandene Bebauung“

Der Landrat des Kreises Dithmarschen hat mit Bescheid vom 17.01.2024, Az.: 221/31 den von der Gemeindeversammlung in der Sitzung am 11.12.2023 als Satzung beschlossenen B-Plan Nr. 1 „südlich der Straße Breiterberg im Anschluss an die vorhandene Bebauung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit Beginn des 10.02.2024 in Kraft. Alle Interessierten können den genehmigten B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tag sowohl dauerhaft im Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de als auch an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider, 25779 Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 31, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Hennstedt, 24.01.2024

Amt KLG Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 3 am 09.02.2024 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen