Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 11.12.2024 den Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Pahlen (Solarpark Pahlen II) für das Gebiet "Teilbereich 1 - nördlich der Hauptstraße (L 172), südwestlich der Bebauung Westerende und südlich der Straße Krogstelle" und "Teilbereich 2 - nordwestlich der Hauptstraße (L 172) und südwestlich der Teichanlage Angelhof Thode", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und aus dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht. Der B-Plan tritt mit Beginn des 08.02.2025 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärungdazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Dienstgebäude Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-eider.de“ eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in den nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt / der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Hennstedt, den 14.01.2025
Amt KLG Eider
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 3 am 07.02.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - Amtliche Bekanntmachungen