Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 und 18 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schl.-H. vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 Alternative 2 und 6 Abs. 1 bis 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schl.-H. vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), der §§ 22 -24 und 90 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch VIII vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), sowie des § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) vom 12.12.2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 759) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lehe vom 07.11.2024 folgende 1. Änderungssatzung erlassen:
§ 7 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätte „Wi tosoom“ Lehe wird um folgenden Absatz ergänzt:
Es wird ein Mittagessen in der Kita angeboten.
Der Preis pro Portion setzt sich aus dem kalkulierten Preis des Anbieters und den Personal- sowie den Energiekosten zusammen.
Der aktuelle Preis wird in der Kita bekannt gegeben.
Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt spätestens am 5. des Folgemonats und wird per Lastschrift bei dem jeweiligen Pflichtigen eingezogen.
Bei einkommensschwachen Familien wird das Mittagessen über Bildung und Teilhabe abgerechnet. Die Gutscheine sind beim Jobcenter zu beantragen.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.11.2024 in Kraft.
Lehe, den 17.01.2025
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Lehe für die Kindertagesstätte Lehe wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Gebäude Mühlenstraße 18 Zimmer 1, Einsicht in die Satzung nehmen.
Hennstedt, den 17.01.2025
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider