Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemerstedt vom 09.12.2025 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wiemerstedt vom 30.07.2024 erlassen:
§ 4 erhält folgende Fassung:
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
| 1. | Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses |
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| Zusammensetzung: |
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| 3 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter |
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| Aufgabengebiet: |
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| Prüfung des Jahresabschlusses |
| 2. | Bau- und Wegeausschuss |
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| Zusammensetzung: |
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| 3 Mitglieder |
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| Aufgabengebiet: |
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| Bau- und Wegeangelegenheiten, Bauleitplanung |
In den Bau- und Wegeausschuss können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
(2) Neben den in Absatz 1 genannten ständigen Ausschüssen der Gemeindevertretung werden die nach besonderen gesetzlichen Vorschriften zu bildenden Ausschüsse bestellt.
(3) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wiemerstedt tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 06.01.2026 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Wiemerstedt, den 09.12.2025