Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 06.01.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hennstedt über die Flächen „südöstlich der Ortslage von Hennstedt und der K49 im Westen und der Gemeindestraße Bauernholzweg (Golfplatz bei Apeldör an der L149) im Osten und der Gemeindestraße Brandmoor im Süden“
und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 09.02.2026 bis 13.03.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amteider.de
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| 1. | Umweltbericht als Bestandteil der Begründung |
| 2. | Landschaftsplan der Gemeinde Hennstedt |
| 3. | Windenergievorhaben Hennstedt Kreis Dithmarschen – Ornithologisches Fachgutachten |
| 4. | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung |
die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des Vorhabens insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Fläche, Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und seine Gesundheit | |
| • | finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln.: BUND, Landesamt für Umwelt und private Stellungnahme 1) |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere | |
| • | finden sich in [1], [3] und [4] (Stelln.: BUND, Kreis Dithmarschen, Landesamt für Umwelt und private Stellungnahme 1) |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen | |
| • | finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln.: Kreis Dithmarschen, Landesamt für Umwelt und untere Forstbehörde Westküste) |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Biologische Vielfalt | |
| • | finden sich in [1] |
| - | Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche und Boden | |
| • | finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln.: BUND) |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| • | finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln.: BUND und Kreis Dithmarschen) |
| - | Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft | |
| - | finden sich in [1] und [2] | |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kulturgüter | |
| - | finden sich in [1], [2] und [4] (Stelln.: Archäologisches Landesamt) | |
| - | Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | |
| - | finden sich in [1] und [2] | |
| - | Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen | |
| • | finden sich in [1] |
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: info@amt-eider.de |
| - | Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: |
| - | Schriftlich gerichtet an die Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider, Dienststelle Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 7 |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 7, während folgender Zeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis gemäß § 3 Absatz 3 BauGB: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hennstedt, den 22.01.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 3 vom 06.02.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider – www.amt-eider.de - Amtliche Bekanntmachungen