Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Tellingstedt vom 09.06.2023 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tellingstedt vom 19.10.2023 erlassen:
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(zu beachten: §§ 16 a, 27, 28, 34, 35, 43, 47, 50, 51, 76, 95 d, 95 f GO)
(1) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
„(2) Sie oder er entscheidet ferner über
1. | Stundungen bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro,“ |
Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Tellingstedt tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 17.08.2023 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Tellingstedt, den 05.02.2024
gez. Matthias Schlüter
Bürgermeister
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
Mayra Pieper