Titel Logo
Informationen aus dem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Pahlen - Bekanntmachung Auslegung 13 Aenderung F-Plan der Gemeinde Pahlen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen für das Teilgebiet 1 südlich der Straße "Krogstelle", westlich des Ortseinganges und nördlich der "Hauptstraße" (L 172) sowie die Teilgebiete 2 und 3 südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße "Höchster Berg" (K 45) und westlich der Ortslage" nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Pahlen in der Sitzung am 22.01.2025 gebilligten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pahlen für das Teilgebiet 1 südlich der Straße "Krogstelle", westlich des Ortseinganges und nördlich der "Hauptstraße" (L 172) sowie die Teilgebiete 2 und 3 südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße "Höchster Berg" (K 45) und westlich der Ortslage" und die Begründung erfolgt vom

03. März 2025 bis 10. April 2025

im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

(1)

Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung (Planungsgruppe Dirks, Planungsbüro ALSE, 2024)

(2)

Bestandskarten Biotoptypen, Gewässer und Gehölze (ALSE, 2024)

(3)

Fachbeitrag zur LSG-Befreiung (ALSE, 2024)

(4)

Artenschutzfachbeitrag (ALSE, 2024)

(5)

Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen Gemeinde Pahlen (Büro OLAF, 2023)

(6)

Vorhabenbeschreibung des Vorhabenträgers (SUNfarming, 2024)

(7)

Landwirtschaftliches Nutzungskonzept (SUNfarming, 2024)

(8)

die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß nachfolgender Auflistung

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften (Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt), Landschaftsbild, Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit sowie Kultur und Sachgüter. Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen, zu Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Hennstedt, den 05.02.2025

Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Hans Maaßen

Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 4 des Amtes KLG Eider am 21.02.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - amtliche Bekanntmachungen