Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Pahlen für das Teilgebiet 1 südlich der Straße "Krogstelle", westlich des Ortseinganges und nördlich der "Hauptstraße" (L 172) sowie die Teilgebiete 2 und 3 südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße "Höchster Berg" (K 45) und westlich der Ortslage" nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Auslegung des von der Gemeindevertretung der Gemeinde Pahlen in der Sitzung am 22.01.2025 gebilligten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Pahlen für das Teilgebiet 1 südlich der Straße "Krogstelle", westlich des Ortseinganges und nördlich der "Hauptstraße" (L 172) sowie die Teilgebiete 2 und 3 südlich der Hauptstraße (L 172), nördlich der Straße "Höchster Berg" (K 45) und westlich der Ortslage" und die Begründung erfolgt vom
03. März 2025 bis 10. April 2025
im Hause der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Mühlenstraße 18, Zimmer 6, während der Dienstzeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefon-Nummer 04836/990-19 öffentlich aus.
| (1) | Begründung mit Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung (Planungsgruppe Dirks, Planungsbüro ALSE, 2024) |
| (2) | Bestandskarten Biotoptypen, Gewässer und Gehölze (ALSE, 2024) |
| (3) | Fachbeitrag zur LSG-Befreiung (ALSE, 2024) |
| (4) | Artenschutzfachbeitrag (ALSE, 2024) |
| (5) | Standortkonzept Photovoltaik-Freiflächenanlagen Gemeinde Pahlen (Büro OLAF, 2023) |
| (6) | Vorhabenbeschreibung des Vorhabenträgers (SUNfarming, 2024) |
| (7) | Landwirtschaftliches Nutzungskonzept (SUNfarming, 2024) |
| (8) | die eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß nachfolgender Auflistung |
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten- und Lebensgemeinschaften (Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt), Landschaftsbild, Menschen einschl. der menschlichen Gesundheit sowie Kultur und Sachgüter. Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen, zu Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit den erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:
| Behörde sowie sonstige Träger öffentlicher Belange | Datum | Stellungnahme | |
| SHNG Netzcenter Meldorf | 07.10.2024 | • | Zu der Lage eines 20 KV Kabels, welches nicht überbaut oder gestört werden darf |
| Wasserverband Norderdithmarschen | 09.10.2024 | • | Zum Versorgungsnetz mit Trinkwasser |
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| • | Zum Zuständigkeitsbereich von Feuerlöscheinrichtungen |
| Kreis Dithmarschen - Regionalentwicklung - | 24.10.2024 | • | bezüglich der eindeutigen Regelung der DIN-SPEC-Anwendung |
| Kreis Dithmarschen - Untere Naturschutzbehörde - | 24.10.2024 | • | zur Lage im LSG-Gebiet und der Notwendigkeiten eines Befreiungs-Antrags |
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| • | über die Ablehnung der geplanten Zufahrten, da diese die Beseitigung von geschützten Biotopen bedeuten würden |
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| • | über die Notwendigkeit von Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag sowie einer Biotopytypenkartierung |
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| • | zur Anwendung der Eingriffsbilanzierung |
| Kreis Dithmarschen - Brandschutzdienststelle - | 24.10.2024 | • | zur Grundversorung mit Löschwasser |
| Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | 07.10.2024 | • | Zu der Lage des Plangebietes in einem archäologischen Interessengebiet mit vermuteten Kulturdenkmälern |
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| • | Über die Erteilung einer Genehmigung gem. §12 Abs. 2 S. 6 DSchG SH 2015 |
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| • | Zur Verpflichtung einer archäologischen Untersuchung vor Beginn der Erdarbeiten |
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| • | Zur Verpflichtung der Mitteilung eines archäologischen Fundes gem. § 15 DSchG |
| Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig Holstein | 08.10.2024 | • | Zur Einhaltung der Anbauverbots-zone entlang der L 172 |
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| • | Zur Einhaltung der Anbauverbots-zone entlang der K 45 |
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| • | Zu den Voraussetzungen für Zufahrten und Zugänge |
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| • | Über die Blendwirkung der PV-Anlagen und entsprechenden Maßnahmen |
| Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG-29) | 04.11.2024 | • | Bezüglich der Dimensionen der Modultische |
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass die Planunterlagen auch über die Internetseite des Amtes KLG Eider / Bürgerservice / Aktuelle Verfahren Bauleitplanung (BOB) einsehbar sind und dort Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen können auch per E-Mail an info@amt-eider.de gesendet werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.
Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-eider.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Nach § 47 f der Gemeindeordnung haben auch Kinder und Jugendliche die Gelegenheit, sich zu den Planungsabsichten der Gemeinde zu äußern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Hennstedt, den 05.02.2025
Veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 4 des Amtes KLG Eider am 21.02.2025 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider - amtliche Bekanntmachungen