Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schalkholz vom 23.10.2024 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Dithmarschen folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schalkholz vom 01.06.2023 erlassen:
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 wird geändert und erhält folgende Fassung:
(zu beachten: §§ 16 a, 45, 46, 92 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
| 2. | Bauausschuss |
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| Zusammensetzung: |
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| 7 Mitglieder |
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| Aufgabengebiet: |
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| Hoch- und Tiefbauten |
In den Bauausschuss und in den Ausschuss für Kultur und Dorfentwicklung können Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können; ihre Zahl darf die der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Diese 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schalkholz tritt nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Dithmarschen vom 03.02.2025 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Schalkholz, 10.02.2025