Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 03.12.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Welmbüttel für das Gebiet "östlich der Bebauung Bahnhofsberg 4 bis 6, nördlich und westlich der Bebauung Hustedter Weg" und die Begründung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 23.02.2026 bis 25.03.2026 im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingesehen werden: www.amteider.de. Die erneute Veröffentlichung im Internet wurde erforderlich, da in der Bekanntmachung vom 05.12.2025, veröffentlicht im Info-Blatt Nr. 26 / 2025 am 24.12.2024, ein fehlerhafter Hinweis auf die Internetadresse des Amtes KLG Eider gegeben wurde.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. | |
| - | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Mail an Info@amt-eider.de. | |
| Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: Stellungnahmen können schriftlich beim Amt KLG Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, abgegeben werden. | |
| - | Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 9 von Bedeutung ist. | |
| - | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB | |
| • | Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung des Amtes KLG Eider in 25779 Hennstedt, Zimmer 6, während folgender Zeiten (montags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite oder Internetadresse eingestellt: www.amt-eider.de
Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Hennstedt, den 28.01.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 4 am 20.02.2026 sowie auf der Homepage des Amtes KLG Eider unter amtliche Bekanntmachungen