Die Gemeinde Glüsing beabsichtigt die Aufstellung des Flächennutzungsplanes.
Ziel der Planung ist die Festlegung und Darstellung der unterschiedlichen Nutzungen im Gemeindegebiet, wobei sowohl die vorhandenen Strukturen als auch die gemeindlichen Planungen zu berücksichtigen sind.
Gemäß § 3 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Gemeinde Glüsing lädt daher alle an der Bauleitplanung Interessierten (hierzu zählen nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche) zu einer öffentlichen Versammlung am
Donnerstag, den 26. Februar 2026 um 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 22, 25779 Glüsing,
ein.
Im Rahmen dieser Versammlung wird nach Darlegung der Ziele und Zwecke der Planvorstellungen der Gemeinde Glüsing allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Erste Planungsunterlagen können bei dieser Versammlung eingesehen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bürgerbeteiligung nur einmal durchgeführt wird. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung schließt sich zu einem späteren Zeitpunkt das öffentliche Auslegungsverfahren an, in dem ebenfalls Anregungen von jedermann vorgebracht werden können.
Hennstedt, 06.02.2026
Veröffentlicht im Info-Blatt des Amtes KLG Eider Nr. 4 am 20.02.2026 sowie auf der Internetseite des Amtes KLG Eider – Bürgerservice – Amtliche Bekanntmachungen