Finanzamt Rendsburg — 24768 Rendsburg, den 13.02.2023
- Der Schätzungsausschuß -
Innerhalb der Zeit vom 13.03.2023 bis 30.03.2023
findet gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz in der Gemeinde
eine Nachschätzung der landwirtschaftlichen Flächen statt.
Gem. § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzungen als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen.